Unterrichtung der Öffentlichkeit

Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 23 der 17. BImSchV für das Betriebsjahr 2023

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz und die 17. Verordnung zu diesem Gesetz (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen - 17. BImSchV) beinhalten die immissionsschutzrechtlichen Vorgaben für Sonderabfallverbrennungsanlagen. Die von der Freien und Hansestadt Hamburg genehmigten Emissionsgrenzwerte liegen deutlich unterhalb der vom Gesetzgeber verordneten Emissionsgrenzwerte.

Die tatsächlichen Emissionen betragen nur einen Bruchteil dieser genehmigten Werte.

Die Sonderabfallverbrennungsanlage der Abfall-Verwertungs-Gesellschaft mbH besteht aus zwei voneinander unabhängigen Verbrennungslinien L1 und L2 mit einer dem Stand der Technik entsprechenden Rauchgasreinigungsanlage. Jede Verbrennungslinie besteht aus einem Drehrohrofen mit Nachbrennkammer und einer nachgeschalteten Abgasreinigungsanlage. Die Verbrennungslinien L1 und L2 werden im so genannten An- / Abfahr- sowie Haltebetrieb zwischen 200 °C und 950 °C unter Einsatz eines speziellen heizwertreichen, flüssigen Abfalls betrieben. Dieser Betriebszustand unterliegt ebenfalls den Anforderungen der 17. BImSchV.

Die Ergebnisse aus den Emissionsmessungen gemäß § 16 der 17. BImSchV des Betriebsjahres 2023, die wir Ihnen in unten verlinkter Veröffentlichung vorstellen, wurden der Überwachungsbehörde permanent online übermittelt.

Vollständiger Bericht

PDF-Dokument mit dem vollständigen Bericht

Für weitere Auskünfte und Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:

Abfall-Verwertungs-Gesellschaft mbH
Matthias Pauly, Immissionsschutzbeauftragter
Tel. 040–73351-0
Borsigstraße 2, 22113 Hamburg