Unterrichtung der Öffentlichkeit

Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 23 der 17. BImSchV

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz und die 17. Verordnung zu diesem Gesetz (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen - 17. BImSchV) beinhalten die immissionsschutzrechtlichen Vorgaben für Sonderabfallverbrennungsanlagen.