Die rechtlichen Grundlagen

 

Die Abfallentsorgung wird auf Europäischer Ebene durch die Abfallrahmenrichtlinie geregelt. Bundesweit werden diese Vorgaben mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) umgesetzt.

Die Bundesländer ihrerseits ergänzen und regeln diese Vorgaben mit landesweit gültigen Abfallgesetzen, Verordnungen und Vorgaben.

Die Entsorgung von Sonderabfall-Kleinmengen aus Privathaushalten, Kleingewerbe- und Dienstleistungsbetrieben wird in Hessen im Hessischen Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG) geregelt.

Das Hessische Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz legt die allgemeinen Rahmenbedingungen für Entsorgung von Abfällen fest, insbesondere die Abgabepflicht auf Seiten des Verbrauchers sowie die Entsorgung durch öffentlich-rechtliche und private Entsorgungsträger. Es regelt zusätzlich die Besonderheiten, die bei der Sammlung von Sonderabfall-Kleinmengen Gelten, wie zum Beispiel die maximale Abfallmenge, die an einem Sammeltag je Abfallbesitzer abgegeben werden darf.

Link zum Gesetz

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