Schadstoffe im Kleingewerbe

 

Gewerblicher Sonderabfall kann über die kommunale Schadstoffsammlung entsorgt werden, wenn die Jahresmenge an gefährlichen Abfällen 500 kg nicht übersteigt. Pro Sammeltag dürfen jedoch aufgrund gesetzlicher Vorgaben je Abfallerzeuger max. 100 kg abgegeben werden. Die Annahme von gewerblichem Sonderabfall ist in manchen Landkreisen und kreisfreien Städten gebührenpflichtig.

Genaue Informationen und Preise können bei den Abfallberatern der jeweils zuständigen Landkreise bzw. kreisfreien Städte abgefragt werden.

Für Abfälle über 500 kg/Jahr wenden Sie sich bitte direkt an unsere SpezialistInnen unter indaver.de/entsorgen/ansprechpartner

Kontakt

Simone Parzeller
t (06258) 895-1147
f (06258) 895-1163

Kontakt

Rainer Arnold
t (06258) 895-1170
f (06258) 895-1139