Ausnahmen von A bis Z
Was kann bei der kommunalen Schadstoffsammlung nicht entsorgt werden?
- Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Stoffe
- Explosive Stoffe, z.B. Munition, Sprengstoff, Kampfstoffe
- Infektiöse Abfälle
- Radioaktive Abfälle
- Gasflaschen
- Tierkörper
- Altreifen
- Bauschutt
- Elektrogeräte
- Erdaushub
- Fernseher
- Kühlgeräte und -aggregate
- Monitore
- Schrott, Altmetalle
- Sperrmüll
- Verpackungsmaterialien
Weitere Informationen zur Entsorgung dieser Abfälle erhalten Sie bei den Abfallberatern Ihres Landkreises bzw. Ihrer Stadt oder im Internet.