Ausnahmen von A bis Z
Was kann bei der kommunalen Schadstoffsammlung nicht entsorgt werden?
- Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Stoffe
- Explosive Stoffe, z.B. Munition, Sprengstoff, Kampfstoffe
- Infektiöse Abfälle
- Radioaktive Abfälle
- Gasflaschen
- Tierkörper
- Altreifen
- Bauschutt
- Elektrogeräte
- Erdaushub
- Fernseher
- Kühlgeräte und -aggregate
- Monitore
- Schrott, Altmetalle
- Sperrmüll
- Verpackungsmaterialien
Weitere Informationen zur Entsorgung dieser Abfälle erhalten Sie bei den Abfallberatern Ihres Landkreises bzw. Ihrer Stadt oder im Internet.
Bei folgenden Abfallarten gibt es große regionale Unterschiede, so dass Sie sich unbedingt vorher informieren sollten wo die Stoffe angenommen werden:
- Dispersionsfarben
- Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen
- Autobatterien